Todesfallbeihilfefond
Im Jahre 1971 wurde von der UOG - TIROL der in Österreich einzigartige Todesfallbeihilfenfond (TFBHF) gegründet. Der Todesfallbeihilfefond ist eine Einrichtung der Kameradenhilfe und wurde von der UOG - Tirol ins Leben gerufen und mit Wirkung vom 01.07.1971 gegründet und durch einen vom Vorstand der UOG - TIROL bestellten Ausschuss verwaltet.
Zweck ist die Gewährung einer einmaligen Geldaushilfe zur Bestreitung eines standesgemäßen Begräbnisses sowie zur Abdeckung anderer finanzieller Verbindlichkeiten.
Jedes ordentliche Mitglied (siehe Statuten Pkt. 4) der UOG - TIROL, das aktiv beim Österreichischen Bundesheer ist kann bis zum Erreichen des 40. Lebensjahres Mitglied beim Todesfallbeihilfefond werden.
Seine Gattin bzw. seinen Gatten kann das Mitglied als Anschlussmitglied ebenfalls einschreiben lassen.
Bei Beitritt sind zwei Umlagen, a' € 6,00, also € 12,00 je Mitglied [€ 24,00 mit Anschlussmitglied] zu bezahlen.
Bei Eintritt eines Todesfalles eines Mitgliedes werden je Mitglied € 6,00 mittels Dauerauftrages eingezogen [€ 12,00 mit Anschlussmitglied].
Für nähere Informationen setzen Sie sich bitte mit Herrn VzltiR GESSL Anton, TelNr. 0664/5135791, E-mail: tfbhf@uogt.at Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann. . Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.
Mit diesem Angebot hoffen ich und der Vorstand der UOGT, dass sich einige Mitglieder zum Beitritt entschließen werden!