Todesfallbeihilfenfonds
Der Todesfallbeihilfenfonds ist eine Einrichtung der Kameradenhilfe und wurde von der
UOG - Tirol mit Wirkung vom 01 07 71 gegründet. Die Verwaltung erfolgt über einen vom Vorstand der UOG - Tirol bestellten Ausschuss.
Zweck ist die Gewährung einer einmaligen Geldaushilfe zur Bestreitung eines standesgemäßen Begräbnisses sowie zur Abdeckung anderer finanzieller Verbindlichkeiten.
Jedes ordentliche Mitglied (siehe Statuten Pkt. 4) der UOG - Tirol, das aktiv beim Österreichischen Bundesheer ist, kann bis zum Erreichen des 50. Lebensjahres Mitglied beim Todesfallbeihilfenfonds werden.
Seine Gattin bzw. seinen Gatten kann das Mitglied als Anschlussmitglied ebenfalls einschreiben lassen.
Beitragshöhe und Leistungen:
Die Beitragshöhe (Umlage) wird durch die Vollversammlung der UOG - Tirol festgelegt!
Beitrag bei Eintritt: 2 (4 mit Anschlussmitglied) Umlagen
Beitrag bei Todesfall: 1 (2 mit Anschlussmitglied) Umlage(n)
Auszahlung: Anzahl der Fondsmitglieder multipliziert mit der Umlagenhöhe
Die Beitrittserklärung Tfbhf finden Sie Hier.
Für nähere Informationen wenden Sie sich an:
Vzlt WECHSELBERGER Burkhard
TelNr.: 050201 / 66 30 102
E-Mail: burkhard.wechselberger@uogt.at oder tfbhf@uogt.at