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Ausbildung für Miliz- Unteroffiziers-Anwärter  MUOA  (in Kraft seit 01.01.2009)


Vorgesehen für die Funktionen: Trupp-, Gruppenkommandanten und Fachunteroffiziere, welche entsprechend mobeingeteilt und beordert sind oder auf einen Zielarbeitsplatz in der Einsatzorganisation gesperrt sind.
Gültig für Wehrpflichtige: Grundwehrdienst, Ausbildungsdienst, Miliz, Reserve, Personalreserve FORMEIN, Zeitsoldaten, Zivilbedienstete, MilVertragsbedienstete, Frauen in Milizverwendung, Personalreserve Frauen. 

    

Voraussetzungen:  Ist die Meldung zur MUOA-Ausbildung, Bedarf in der Einsatzorganisation, freiwillige Meldung zu Milizübungen in UO-Funktion (für Frauen, Meldung zu freiwilligen Waffenübungen im Einsatzfall). Fachliche Eignung, Kadereignung (Feststellung bei Eignungsüberprüfung HPA), Milizübungspflicht (nach Abschluss der MUOA-Ausbildung muss eine Nutzungsphase min. 30Tage in MilizUO-Funktion gegeben sein), Altersgrenze von 40 Lebensjahren zu Beginn des Lehrganges MUOA darf noch nicht überschritten sein, erweiterte Verlässlichkeitsprüfung.

„Ausbildung zum MUOA“:  Beinhaltet „Basisausbildung 1 - 3“ und „Vorbereitende Milizausbildung“. Diese Ausbildung ist Voraussetzung für den Lehrgang für MUOA.

„Lehrgang für MUOA“:  Die allgemeine mil. Führungsausbildung besteht aus „Militärische Führung/Miliz 1 und 2“. Ziele für MilFü1/Miliz sind waffengattungs-/funktionsunabhängige Aufgaben als Trupp-Kdt und als Ausbilder einer Gruppe unter Anleitung. Ziele für MilFü2/Miliz sind die waffengattungs-/funktionsunabhängige Aufgaben als Gruppen-Kdt und als Ausbilder einer Gruppe unter Anleitung.
Die Fachausbildung in der Waffengattung oder Fachrichtung besteht aus „Führung im Organisationselement/Miliz 1 und 2“. Ziele für FüOrgEt1/Miliz sind waffengattungsabhängige Aufgaben als Trupp-Kdt und funktionsbezogenen Aufgaben als Fach-UO unter Anleitung. Ziele für FüOrgEt2/Miliz sind waffengattungsabhängige Aufgaben als Gruppen-Kdt und funktionsbezogenen Aufgaben als Fach-UO unter Anleitung. Die vorgesehene Verwendung als Kommandant (Kdt) im Einsatz zu obigen genannten Trupps und Gruppen, erfolgt im unteren Bedrohungsspektrum. Die MUOA-Prüfung erfolgt als kommissionelle Prüfung in zwei Teilen, am Ende MilFü2/Miliz und FüOrgEt2/Miliz. Für jede Teilprüfung sind max. zwei Wiederholungsprüfungen zugelassen.

Bewährung in der Funktion:  Diese ist möglich bei einer „beorderten Waffenübung“, einer „Verwendung in der Mob-Funktion“ (min. 10 Tage), „Einsatz als Ausbilder“ (min. 10 Tage), „Einsatzvorbereitung für den Auslandseinsatz“, beim „Auslandseinsatz“ oder „Assistenzeinsatz“ (min. 10 Tage). Die Bewährung in der Funktion ist zwingend, dabei ist der MUOA in der UO-Funktion einzusetzen und zu beurteilen. Mit der positiven Beurteilung ist die MUOA-Ausbildung abgeschlossen.
Für UO-Funktionen des Kraftfahrdienstes, technischen Dienstes, Verpflegswesen, Jagdkommandos, Sanitätsdienstes und Militärstreife/Militärpolizei gibt es Sonderregelungen.

Dienstrechtliche Stellung:  Grundsätzlich erfolgt BA1-3, MilFü/Miliz 1 und 2 als Ausbildungsdienst. Für die Absolvierung von FüOrgEt/Miliz 1 und 2 sind grundsätzlich Milizübungen vorgesehen. Jedoch besteht auch die Möglichkeit, dass diese Module in der noch offenen Zeit des Ausbildungsdienstes absolviert werden.

Nachträgliche wehrpflichtige Einsteiger und Seiteneinsteiger:  Für diese legt die entscheidungsbefugte Stelle die jeweilige Form der Wehrdienstleistung für die noch zu absolvierenden Module fest. Für Angehörige der Personalreserve FORMEIN ist die Absolvierung in Form von freiwilligen Waffenübungen vorgesehen.

Bericht: FOInsp, Vzlt GOTSMICH Gerhard
Quelle: Der SOLDAT 5/2009 (11.03.2009)