Die Reform BH-2010 Durch die sicherheitspolitische Entwicklung seit dem Zusammenbruch des Warschauer Paktes, insbesondere durch den Erweiterungsprozess der EU und der NATO, wurde die Stabilitätszone in Europa so weit ausgedehnt, dass eine neuerliche konventionelle und existents gefährdende Bedrohung für Österreich nur mehr mit einer zumindest zehnjährigen Vorwarnzeit zu beurteilen ist. Die damit gegebene nationale militärstrategische Lage, die Mitgliedschaft in der EU sowie die eingegangenen Verpflichtungen zur solidarischen Mitwirkung in der Gemeinsamen Sicherheits- und Außenpolitik (GASP) und der Europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (ESVP), machten es erforderlich, neben den Aufgaben auch die Struktur und Gliederung des Österreichischen Bundesheeres daraufhin auszurichten. Eine allfällige Absicht zur Abänderung des Auftrages des Bundesheeres bedurfte aufgrund der bestehenden Verfassungslage eines klaren politischen Auftrags. Dieser politische Wille manifestierte sich in der Einsetzung einer Reformkommission, deren Empfehlungen nunmehr die Grundlage für die weiteren Entwicklungsschritte zu einem Bundesheer 2010 bilden. Diesen Empfehlungen zufolge sind der Auftrag an das Bundesheer und dessen Fähigkeiten einerseits auf den Schutz der Souveränität (im Rahmen der militärischen Landesverteidigung) und andererseits auf eine solidarische Mitwirkung im Rahmen des europäischen Krisenmanagements auszurichten. Daraus ergeben sich auch eine entsprechend angepasste Personalstruktur, weitgehende Änderungen und Neubeschaffungen in der Ausrüstung und vor allem die Anpassung der verfassungs- und wehrgesetzlichen sowie dienst- und besoldungsrechtlichen Grundlagen. Die Finanzmittel des Bundesheeres sind in einer mittel- bis langfristigen Betrachtung klar auf diese Aufgaben auszurichten, und Gliederung und Struktur der Streitkräfte sowie deren Fähigkeiten in eine leistbare Relation zu bringen. |